Bürgermeisterin/Bürgermeister
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg - Eifelkreis Bitburg-Prüm - ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers ab dem 1. Mai 2012 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.
Gesucht wird eine engagierte, kreative und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung bürgernah und wirtschaftlich zu führen und vertrauensvoll mit den Entscheidungsgremien, den Ortsgemeinden, den örtlichen Vereinen und der heimischen Wirtschaft zusammenzuarbeiten.
Die Verbandsgemeinde Kyllburg besteht aus 21 Ortsgemeinden mit ca. 8.300 Einwohnern. Verwaltungssitz ist der Luftkurort Kyllburg. Die 15.322 ha umfassende Verbandsgemeinde hat einen hohen Waldanteil und liegt in reizvoller Eifellandschaft. Am Verwaltungsort sind an kommunalen Einrichtungen Kindergarten, Ganztagsgrundschule, Freibad und andere Sporteinrichtungen vorhanden. Zu den weiterführenden Schulen in Bitburg und Gerolstein besteht ein gutes ÖPNV-Angebot.
Der Verbandsgemeinderat zählt 24 Sitze, die derzeit wie folgt ver-teilt sind: 9 CDU, 6 FWG, 5 SPD, 2 FDP, 2 Bündnis 90/Die Grünen.
Die/der Bürgermeister/in wird am Sonntag, dem 30. Oktober 2011, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Kyllburg für die Amtszeit von acht Jahren (01.05.2012 bis 30.04.2020) gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 13. November 2011, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Die Verbandsgemeinde Kyllburg ist von der Kommunal- und Verwaltungsreform betroffen. Eine Verkürzung der Amtszeit aufgrund des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 erfolgt jedoch nicht.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 15/A 16 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 16 ist frühestens nach zwei Amtsjahren möglich. Neben der Besoldung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am
Montag, dem 19. September 2011, 18.00 Uhr
beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung
Kyllburg
einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 62. Tage vor der Wahl in der Bürgerzeitung Kyllburger Waldeifel öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Es wird erwartet, dass die gewählte Bewerberin/der gewählte Bewerber ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Kyllburg hat bzw. nimmt.
Bewerbungen werden erbeten bis zum 11. August 2011 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Kyllburg
Kennwort: „Bürgermeisterwahl“
z.Hd. des Wahlleiters
Marktplatz 8
54655 Kyllburg