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Verbandsgemeinderäte beschließen freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg
Zustimmung der Ortsgemeinden erforderlich

Am 28.06.2012 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kyllburg mehrheitlich (13 Ja-, 10 Neinstimmen und 1 Enthaltung) einer freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg zugestimmt. Das Nähere regelt der Fusionsvertrag, den Sie auf unserer Homepage (unter dem Button: Verwaltungsreform und in dieser Newsmeldung) abrufen können.


Foto: VGV Bitburg-Land


Foto: VGV Kyllburg

 
Bei der gemeinsamen Besprechung der Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg am 27.06.12 in der Gemeindehalle Badem wurden die Gemeindevertreter über den Stand der Fusionsverhandlungen und über den Entwurf des Fusionsvertrages informiert.

Ausgangslage war das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform, mit dem sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt hat, die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft der Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger durch Gebietsänderungen zu verbessern. Da die Verbandsgemeinde Kyllburg weniger als 12.000 Einwohner hat, liegen die Voraussetzungen für eine gesetzliche Gebietsänderung vor. Dabei wird der freiwilligen Gebietsänderung der Vorrang eingeräumt.

In diesem Bewusstsein hat der Verbandsgemeinderat Kyllburg nach Kenntnis der Ergebnisse aus dem Projekt „Nachhaltige Kommunalstrukturen in Rheinland-Pfalz“ und aus der im Herbst 2011 durchgeführten Meinungsabfrage zur Kommunal- und Verwaltungsreform beschlossen, eine freiwillige Fusion mit der Verbandsgemeinde Bitburg-Land zu prüfen. Der Verbandsgemeinderat Bitburg-Land hat einen gleichlautenden Auftrag erteilt.
Im Rahmen einer Lenkungsgruppe, die am 22.02.2012 erstmals tagte und deren Mitglieder von den beiden Verbandsgemeinderäten repräsentativ bestimmt wurden, wurden die Inhalte des Fusionsvertrages erarbeitet, der den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wurde. Diesem Vertragsentwurf haben nun die beiden VG-Räte Bitburg-Land und Kyllburg in getrennten Sitzungen am 28.06.2012 zugestimmt. Der Fusionsvertrag regelt u.a.:

  • Aus den Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg wird am 01.07.2014 eine neue Verbandsgemeinde gebildet.
  • Die neue VG führt den Namen „Bitburger Land“ mit Sitz in Bitburg.
  • Sitz des Bürgermeisters der VG ist die Stadt Bitburg; Sitz des hauptamtlichen Beigeordneten die Stadt Kyllburg. Das Nähere über die Verwaltungsstelle in der Stadt Kyllburg regelt der neue Bürgermeister mit Zustimmung des neuen VG-Rates. 
  • Die neue VG strebt eine kostendeckende Verbandsgemeindeumlage an, wobei unberührt hiervon die Ortsgemeinden der VG Kyllburg für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2024 eine zusätzliche Umlage in Höhe von 2,5 % Punkten entsprechend der jeweils gültigen Umlagegrundlagen entrichten. Ein weitergehender Antrag aus der Mitte des Rates auf einen Verzicht der gesplitteten Umlage wurde mit 13 Nein-Stimmen zu 11 Ja-Stimmen abgelehnt.
    Es besteht zwischen den Verbandsgemeinden Einigkeit darüber, dass die neue Verbandsgemeinde im ersten Jahr mit einer Grundumlage von 44 % startet. Für die Gemeinden der VG Kyllburg bedeutet dies eine Gesamtumlage von 46,5 % (44 % Grundumlage plus 2,5 % zusätzliche Umlage). Zum Start ergibt sich keine höhere Belastung für die Ortsgemeinden der VG Kyllburg. Die Grundumlage für die Folgejahre setzt der neue VG-Rat fest.
  • Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung gehen auf die neue Verbandsgemeinde  über. Die Fusionspartner verpflichten sich, bis spätestens 5 Jahre nach der Gebietsänderung ein einheitliches Beitrags- und Gebührensystem einzuführen und innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 10 Jahren die in den Gebieten der bisherigen Verbandsgemeinden geltenden Benutzungsgebühren und Beiträge für die Abwasserbeseitigung anzugleichen.

Wesentliche Grundlage der Fusion ist eine Zuweisung von 2.958.900 Euro vom Land Rheinland-Pfalz. Zu der freiwilligen Fusion soll neben der „Hochzeitsprämie“ von 958.900 Euro eine Zuweisung in Höhe von 2.000.000 Euro zur Reduzierung von Verbindlichkeiten gewährt werden (insgesamt 2.958.900 Euro).

Letztendlich entscheiden die Ortsgemeinden, d.h., die Gemeinderäte über die Fusion. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt als erteilt, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der VG Bitburg-Land und der VG Kyllburg zugestimmt hat und in diesen Ortsgemeinden jeweils mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der bisherigen Verbandsgemeinden wohnt. Die entsprechenden Sitzungen der Gemeinderäte werden nach den Sommerferien terminiert.

Informationen zur freiwilligen Fusion der beiden Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg wurden zudem in der Bürgerzeitung „Kyllburger Waldeifel“, Ausgabe 31/2012 veröffentlicht.

Rainer Wirtz
Bürgermeister


Fusionsvertrag Downloads:

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